Das Protokoll der Bürgerversammlung liegt nach Art. 49 des Gemeindegesetzes vom
11. April bis 24. April 2025 öffentlich auf und kann in der Ratskanzlei eingesehen werden. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit zur Einsprache wegen Verfahrensmängeln.
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11.04.2025
Protokoll der Bürgerversammlung vom 28. März 2025
Publ.-Nr.:
00.202.469
Rubrik: Gemeindepublikationen / Wahlen und Abstimmungen
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