Die Waldbrandgefahr auf dem gesamten Kantonsgebiet hat sich grundsätzlich entspannt. Lokal bestehen in diversen Gebieten (insbesondere in Teilen des oberen Rheintals) weiterhin eine grössere Waldbrandgefahr. Die vier Gemeinden bzw. Stadt des oberen Rheintals (Rüthi, Oberriet, Eichberg und Altstätten) haben sich in gegenseitiger Absprache mit den anderen Rheintaler Gemeinden und auf Empfehlung der zuständigen Förster entschieden, das allgemeine Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200m) beizubehalten und erlässt diesbezüglich folgende

Allgemeinverfügung:

1. Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinden Rüthi, Oberriet, Eichberg sowie der Stadt Altstätten ist im Wald und in Waldesnähe (200m) das Entfachen von Feuer sowie Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren ab sofort bis auf Widerruf verboten.

  1. Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittel:
Gegen Ziffer 1 dieser Verfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartemen des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Gegen Ziffer 2 dieser Verfügung kann innert 5 Tagen seit Veröffetnlicheung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.