Sondernutzungszungsplan Buechbach, Hinterforst

Baulinienplan (Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GschG)


Der Gemeinderat Eichberg hat in Anwendung von Art. 23ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes SG (sGS 731.1; abgekürzt PBG) i.V.m. Art 21a des kant. Wasserbaugesetzes (sGS 734.1, abgekürzt WBG) am 29. April 2026 folgenden Sondernutzungsplan (Baulinienplan – Festlegung Gewässerraum) erlassen:

Sondernutzungsplan Buechbach
Baulinienplan (Festlegung Gewässerraum)

Gleichzeitig mit dem Sondernutzungsplan bzw. der Festlegung des Gewässerraums ist eine Offenlegung (wasserbauliche Massnahme gemäss Art. 13 Wasserbaugesetz SG) eines Teilstucks des Buechbachs sowie ein Entwässerungsprojekt im Bereich des Fuchswegs, Hinterforst, vorgesehen. Die Visierung ist entsprechend erfolgt.

Der Sondernutzungsplan, alle Projekt- und Planunterlagen sowie der Beschluss des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom Donnerstag, 4. Juni 2026 bis Freitag, 3. Juli 2026, auf der Bauverwaltung Eichberg, Härdlistrasse 11, 9453 Eichberg, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Gemäss Art. 41 Abs. 2 PBG erhalten die Grundeigentümer/innen von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebiets eine persönliche Anzeige.

Einsprachen
Gegen die oben erwähnten Pläne/Projekte sowie den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Eichberg erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152ff PBG und Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.