Die Waldbrandgefahr auf dem gesamten Kantonsgebiet wurde auf Stufe 2 (mässige Gefahr) zurückgestuft. Auch im oberen Rheintal hat sich die Situation entschärft, weshalb das erlassene Feuerverbot per sofort aufgehoben wird.

Allgemeinverfügung:

1. Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinden Rüthi, Oberriet, Eichberg sowie der Stadt Altstätten wird das erlassene Verbot zum Entfachen von Feuer im Wald und am Waldrand (innerhalb 50m Waldabstand) per sofort aufgehoben.

  1. Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittel:
Gegen Ziffer 1 dieser Verfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartemen des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Gegen Ziffer 2 dieser Verfügung kann innert 5 Tagen seit Veröffetnlicheung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.