Die Waldbrandgefahr auf dem gesamten Kantonsgebiet ist derzeit auf Stufe 3 (erheblich) eingestuft. Die vier Gemeinden des oberen Rheintals (Rüthi, Oberriet, Eichberg und Altstätten) erlassen in gegenseitiger Absprache mit den anderen Rheintaler Gemeinden und auf Empfehlung der auf diesem Gebiet zuständigen Revierförster ein allgemeines Feuerverbot im Wald und am Waldrand (50m Abstand zum Wald) folgende
Allgemeinverfügung:
1. Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinden Rüthi, Oberriet, Eichberg sowie der Stadt Altstätten ist im Wald und am Waldrand (innerhalb 50m Waldabstand) das Entfachen von Feuer sowie Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rachwaren ab sofort bis auf Widerruf verboten.
- Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittel:
Gegen Ziffer 1 dieser Verfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartemen des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Gegen Ziffer 2 dieser Verfügung kann innert 5 Tagen seit Veröffetnlicheung beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.