Im Rahmen der aktuell laufenden Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat Eichberg in Anwendung von Art. 7 und Art. 34ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) die Rahmennutzungsplanung erlassen und unterstellt die folgenden Unterlagen der öffentlichen Planauflage

-   Baureglement
-     Zonenplan
-     div. Waldfeststellungen

Gleichzeitig werden die kommunalen Richtpläne, der Planungsbericht sowie die Anhänge zum Baureglement öffentlich bekannt gemacht. Diese sind lediglich behördenverbindlich, es besteht dagegen keine Einsprachemöglichkeit.

Die Waldfeststellungen (Waldgrenzen) wurde durch das Kantonsforstamt St. Gallen in Anwendung von Art. 10 und 13 des eidgenössischen Waldgesetzes (SR 921.0; abgekürzt WaG) erlassen.

Die vorgenannte Rahmennutzungsplanung inklusive Waldfeststellungen, alle Projekt- und Planunterlagen sowie der Beschluss des Gemeinderates liegen rechtlich grundsätzlich während 30 Tagen öffentlich auf. Aufgrund Weihnachten und Neujahr wird die Frist jedoch entsprechend verlängert.

Die öffentliche Auflage dauert vom Freitag, 6. Dezember 2024, bis Freitag, 17. Januar 2025. Die Unterlagen liegen zuerst im Gemeindehaus Eichberg, Bauverwaltung, und ab Januar im Werkhof Eichberg zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Planungsinstrumente können samt Planungsbericht und Anhänge auch auf der Webseite der Gemeinde Eichberg (www.eichberg.ch) heruntergeladen werden. Es werden keine persönlichen Anzeigen im Sinne des Planungs- und Baugesetzes versandt. Die Bauverwaltung bzw. das Gemeindepräsidium gibt gerne Auskunft, dominic.stoop@eichberg.ch, Tel. 071 757 87 70.

Gegen das Baureglement und den Zonenplan sowie den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Eichberg, Härdlistrasse 11, 9453 Eichberg, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Einsprachen gegen die Waldfeststellung sind während der Auflagefrist schriftlich dem Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen, einzureichen.