(Art. 6 Abs. 1 Gemeindegesetz (sGS 151.1; abgekürzt GG))
Nachdem innert der Referendumsfrist vom 28. Oktober 2024 bis 26. November 2024 gegen das
Betriebs- und Benutzungsreglement für die Mehrzweckanlage Eichberg
kein Referendumsbegehren eingegangen und die Referendumsfrist somit unbenutzt abgelaufen ist, hat der Beschluss des Gemeinderates und des Schulrates Eichberg Rechtsgültigkeit erlangt.
Das Reglement wurde somit ebenfalls rechtskräftig und tritt per 27. November 2024 in Kraft.