(fakultatives Referendum nach Art. 23 Gemeindegesetz und Art. 13ff. Gemeindeordnung Eichberg)
Gegenstand
Betriebs- und Benutzungsreglement für die Mehrzweckanlage Eichberg
Beschluss des Gemeinderates Eichberg vom 22. Februar 2024
Beschluss des Schulrates Eichberg vom 12. März 2024
Referendumsfrist
28. Oktober 2024 bis 26. November 2024 (30 Tage)
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Polit. Gemeinde Eichberg: Gemeindehaus Eichberg, Büro 1
Schulgemeinde Eichberg: Schulsekretariat, Schulhausstr. 1, 9453 Eichberg
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
Polit. Gemeinde Eichberg: 172 gültige Unterschriften
Schulgemeinde Eichberg: 78 gültige Unterschriften
Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei oder dem Schulsekretariat bezogen werden.
Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art.19 Abs.1 RIG).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei bzw. der Stadtkanzlei oder dem jeweiligen Schulsekretariat einzureichen.