Fakultatives Referendum gemäss Art. 13 ff. der Gemeindeordnung Eichberg.

Gegenstand

Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen

Beschluss des Gemeinderates Eichberg vom 18. Februar 2026

Referendumsfrist

5. März 2026 bis 3. April 2026 (30 Tage)

Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage

Gemeinde Eichberg, Kanzlei, Härdlistrasse 11, 9453 Eichberg

Quorum für Zustandekommen Referendumsbegehren

175 gültige Unterschriften

 

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Kanzlei einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 RIG). Die Referendumsvorlage kann bei der Kanzlei bezogen werden.