Fakultatives Referendum gemäss Art. 13 ff. der Gemeindeordnung Eichberg.
Gegenstand
Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen
Beschluss des Gemeinderates Eichberg vom 18. Februar 2026
Referendumsfrist
5. März 2026 bis 3. April 2026 (30 Tage)
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Gemeinde Eichberg, Kanzlei, Härdlistrasse 11, 9453 Eichberg
Quorum für Zustandekommen Referendumsbegehren
175 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Kanzlei einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 RIG). Die Referendumsvorlage kann bei der Kanzlei bezogen werden.