(Art. 6 Abs. 1 Gemeindegesetz (sGS 151.1; abgekürzt GG))

Nachdem innert der Referendumsfrist vom 5. März 2026 bis 3. April 2026 (30 Tage) gegen das

Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen

kein Referendumsbegehren eingegangen und die Referendumsfrist somit unbenutzt abgelaufen ist, hat der Beschluss des Gemeinderates  Eichberg Rechtsgültigkeit erlangt.

Das Reglement wurde somit rechtskräftig und tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.